Bauliche und rechtliche Voraussetzungen für einen Treppenlift: Treppenlift-Einbau & Montage

Manchmal sind es nur ein paar Stufen. Und doch können genau diese Stufen den Alltag spürbar verändern. Wer sich mit den Voraussetzungen für einen Treppenlift beschäftigt, möchte vor allem eines wissen: Ist der Einbau bei uns überhaupt möglich?

In vielen Häusern lautet die Antwort: ja. Entscheidend sind die baulichen Gegebenheiten vor Ort, die Breite der Treppe, der Treppenverlauf und der Platz im Anfangs- und Endbereich. Genau hier setzen wir mit unseren Treppenliften an. Wir prüfen die Machbarkeit, beraten Sie persönlich und finden eine Lösung, die Ihnen wieder mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag gibt. Denn barrierefreies Wohnen beginnt oft mit der Frage nach dem richtigen Liftsystem.

Bauliche Voraussetzungen: Kann ein Treppenlift bei Ihnen eingebaut werden?

In vielen Fällen ist der Einbau eines Treppenlifts leichter möglich, als zunächst vermutet. Nicht jede schmale Treppe ist automatisch ungeeignet. Auch in Mehrfamilienhäusern, in einer Mietwohnung oder bei einem kurvigen Treppenverlauf kann ein Treppenlift realisiert werden. Die Einbauvoraussetzungen und die Voraussetzungen für den Einbau sollten deshalb nie auf ein einziges Maß reduziert werden.

Beim Einbau eines Treppenlifts kommt es auf die Breite der Treppe, den Treppenverlauf, die sichere Erreichbarkeit am Anfang und am Ende der Treppe und die Nutzung im Alltag an. Die Machbarkeit des Einbaus hängt auch davon ab, ob ausreichend Platz vorhanden ist und ob ein klassischer Sitzlift die beste Lösung ist oder ob ein Plattformlift, ein Hublift oder ein Senkrechtlift besser zu Ihrem Gebäude passt.

Hand zeigt auf einen Grundriss bei der baulichen Planung eines Treppenlifts

Was erfahren Sie in diesem Artikel?

Wir klären über die Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts auf.

Welcher Treppenlift passt zu ihrer Treppenform.

Was gilt fürs Eigenheim, bei Mietwohnungen und in Eigentümergemeinschaften.

Vor-Ort-Termin & Aufmaß → Angebot → Einbau → Einweisung → Wartung.

Bittcher Liftsysteme berät Sie gerne zu dem Thema Zuschüsse und Fördermöglichkeiten.

Häufig gestellte Fragen zu den Voraussetzungen für einen Treppenlift kurz beantwortet.

Wie viel Platz braucht ein Treppenlift?

Reicht die Treppenbreite aus? Bleibt die Treppe weiterhin begehbar? Maßgeblich sind nicht nur die Breite der Treppe, sondern auch der Platzbedarf im Alltag, die nutzbare Mindestlaufbreite und der Bereich, in dem der Sitz des Lifts geparkt wird.

Treppenbreite: Wie breit muss eine Treppe für einen Treppenlift sein?

Die Mindestbreite der Treppe für einen Treppenlift hängt vom Modell, vom Treppenverlauf und von der baulichen Situation ab. In Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten genügt laut DIN 18065 eine Treppenbreite von 80 cm. In Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten sind mindestens 100 cm vorgeschrieben.

Entscheidend ist nicht nur, wie viele cm breit die Treppe ist. Genauso wichtig ist, ob im Anfangs- und Endbereich genug Platz vorhanden ist, ob die Schiene sauber geführt werden kann und ob der Ein- und Ausstieg sicher bleibt. Selbst wenn eine schmale Treppe auf den ersten Blick ungeeignet wirkt, lässt sich der Einbau eines Treppenlifts oft realisieren, wenn die Lösung exakt auf die Gegebenheiten abgestimmt wird.