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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Herzlich willkommen auf unserer FAQ-Seite – Ihrer zentralen Anlaufstelle für alle Fragen rund um unsere hochwertigen Treppenliftsysteme. Hier haben wir die häufigsten Anfragen unserer Kunden gesammelt und umfassende Antworten für Sie bereitgestellt. Wir verstehen, dass individuelle Anliegen auftreten können, daher ermutigen wir Sie, sich direkt an unseren Support zu wenden, sollte Ihre spezifische Frage nicht bereits hier beantwortet sein. Unser engagiertes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung und Informationen erhalten.

Der klassische Treppensitzlift für gerade und kurvige Treppen kann in fast allen Einfamilienhäusern eingebaut werden. Hublifte sind für die Überwindung von Treppen bzw.  Höhenunterschieden bis zu 3 m für Rollstuhlfahrer optimal. Mit einem Senkrechtlift können, alternativ zum Personenaufzug, mehrere Etagen überwunden werden. Nicht zuletzt ist ein Plattformlift für gerade und kurvige Treppen für Rollstuhlfahrer eine sehr gute Lösung.

Alle Lifte sind auch im Außenbereich möglich.

Nein. Die optimale Treppenbreite für einen Treppensitzlift liegt bei ca. 90 bis 100 cm. Aber auch für schmalere Treppen gibt es entsprechende, platzsparende Lösungen. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine Treppenbreite von ca. 120 cm notwendig, um die notwendigen Fluchtwege zu erhalten. Hier reicht die Erlaubnis des Vermieters allerdings nicht immer aus. Eine Baugenehmigung des örtlichen Bauamtes kann erforderlich sein. Auch ein Plattformlift kann bei der entsprechenden Treppenbreite ohne bauliche Veränderung eingebaut werden.

Für alle anderen Liftformen ist eine Ortsbegehung durch unser Expertenteam notwendig.

Die Kosten eines Treppenliftes sind abhängig von den räumlichen Voraussetzungen, man kann sie nicht pauschal beziffern. Aus diesem Grund kommt Herr Bittcher unverbindlich und kostenfrei zu den Interessenten, prüft die Situation vor Ort und erstellt ein Angebot.

Ist ein Pflegegrad vorhanden, kann ein Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Ein Zuschuss von bis zu 4.000 EUR ist möglich. Erhöht sich der Pflegegrad kann der Zuschuss auch ein weiteres Mal beantragt werden.

Nein. Der Treppensitzlift wird am Sitz selbst mithilfe eines sogenannten Joysticks oder mithilfe einer Fernbedienung bedient. Die anderen Lifte haben ein Bedienfeld. Alle Lifte sind komfortabel und einfach zu bedienen. Selbstverständlich erhält der Kunde nach dem Einbau eine genaue Einweisung.

Wichtig ist, dass im Falle einer Störung schnell Hilfe vor Ort ist. Da wir ausschließlich im Umkreis von ca. 100 km tätig sind, können Störungen durch unsere  Techniker schnell behoben werden. Wir sind an 7 Tagen 24 Stunden erreichbar. Außerhalb unserer Bürozeiten sprechen uns unsere Kunden auf unseren Anrufbeantworter und wir melden uns zeitnah zurück. Diese Sicherheit ist für ältere und behinderte Menschen sehr wichtig.

Um Störungen und Reparaturen möglichst zu vermeiden, empfehlen wir eine jährliche Wartung des Treppenliftes.